KuSch steht vor spannenden Monaten

KuSch steht vor spannenden Monaten

Eine harmonische Jahreshauptversammlung mit Wahlen in Rekordzeit erlebten jetzt die Mitglieder der KulturScheune Herborn. Zugleich stehen dem Verein spannende Monate bevor, da das 20-jährige Bestehen der KuSch gefeiert und ein Ergänzungsbau realisiert werden sollen.

Dieser wird an der Südseite hinter der KuSch entstehen und neben Lagermöglichkeiten auch einen großen Probenraum beinhalten. Die Submission ist erfolgt, der Baubeginn ist für Anfang Juli geplant. „Es ist dies das vermeintlich letzte größere Puzzleteil, das uns für eine zukunftssichere Weiterentwicklung der Scheune noch fehlt“, so Vorsitzender Jörg Michael Simmer.

Zusammen mit dem Vorstand blickt er auch auf das 20-jährige Bestehen des Hauses voraus, das im September und Oktober mit vier großen Künstler-Galas sowie zwei weiteren festlichen Abenden gefeiert werden soll. Dazu werden in der Au knapp 60 Künstler erwartet – eine Feier, die deutschlandweit ihresgleichen sucht.

Dass man diese Projekte auf einer stabilen Basis angehen kann, verdeutlichte Controller Professor Carsten Brehm, der dem Verein bescheinigte „bilanziell kerngesund“ zu sein. Ehrungen gab es im Rahmen der Mitgliederversammlung auch. Die silberne Ehrennadel für 25-jährige Vereinszugehörigkeit geht an Manfred Kornmann und Marlies Meinl. Seit 15 Jahren halten Hermann Berger, Yannick Diehl, Moni Kuhn, Svenja Kuhn, Wolfram Kuhn, Frank Nikodemus sowie Christine Vernay-Komenda dem Verein die Treue.

Verabschiedet aus dem Vorstand wurde nach zehnjähriger Zugehörigkeit Britta Schauerte, ebenso ist Dominik Warch nicht mehr im Führungsgremium, in das Michel Dahlhaus einstimmig neu gewählt wurde. Zusammen mit den ebenfalls einstimmig wiedergewählten Sabine Rühl (2. Vorsitzende), Silke Follert (Schriftführerin), Anna-Julia Cunz (Jugendwartin) und David Löll (Beisitzer) sowie Jörg Michael Simmer (Vorsitzender), Michael Benner (Kassenwart), Fabio Nell (Beisitzer) und Evi Fabritius (Beisitzerin) ist er ab sofort im Vorstand aktiv.

 

 

Gert Fabritius